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   RG, 30.10.1916 - Rep. II. 263/16   

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https://dejure.org/1916,84
RG, 30.10.1916 - Rep. II. 263/16 (https://dejure.org/1916,84)
RG, Entscheidung vom 30.10.1916 - Rep. II. 263/16 (https://dejure.org/1916,84)
RG, Entscheidung vom 30. Oktober 1916 - Rep. II. 263/16 (https://dejure.org/1916,84)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die Vorschrift des § 281 BGB. über die Verpflichtung zur Herausgabe eines erlangten Ersatzes unmittelbar oder entsprechend auch auf Gattungsschulden anzuwenden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Surrogationsfrage bei Gattungsschulden.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 88, 287
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.05.2006 - XII ZR 124/02

    Rechtstellung des nichtbesitzenden (Erst-)Mieters bei Doppelvermietung von

    Diese Einschränkung hat die Rechtsprechung schon früh als erforderlich angesehen, um zu vermeiden, dass § 281 BGB a.F. zu einer allgemeinen Ausgleichspflicht von unberechenbarer Tragweite wird (RGZ 88, 287, 290; BGHZ 29, 1, 8 f.; 46, 260, 263 f.; Wieczorek aaO S. 89).
  • BGH, 19.06.1957 - IV ZR 214/56

    Nutznießung am Allodialvermögen

    Auch das Reichsgericht hat betont, daß § 281 BGB die Identität des von der Unmöglichkeit der Leistung betroffenen geschuldeten Gegenstandes und des Gegenstandes voraussetze, für den der begehrte Ersatz verlangt ist (RGZ 88, 287; Recht 1921 Nr. 2564 = Warn 1921 Nr. 41).
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