Rechtsprechung
RG, 30.10.1916 - Rep. II. 263/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist die Vorschrift des § 281 BGB. über die Verpflichtung zur Herausgabe eines erlangten Ersatzes unmittelbar oder entsprechend auch auf Gattungsschulden anzuwenden?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Surrogationsfrage bei Gattungsschulden.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 88, 287
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.05.2006 - XII ZR 124/02
Rechtstellung des nichtbesitzenden (Erst-)Mieters bei Doppelvermietung von …
Diese Einschränkung hat die Rechtsprechung schon früh als erforderlich angesehen, um zu vermeiden, dass § 281 BGB a.F. zu einer allgemeinen Ausgleichspflicht von unberechenbarer Tragweite wird (RGZ 88, 287, 290; BGHZ 29, 1, 8 f.; 46, 260, 263 f.;… Wieczorek aaO S. 89). - BGH, 19.06.1957 - IV ZR 214/56
Nutznießung am Allodialvermögen
Auch das Reichsgericht hat betont, daß § 281 BGB die Identität des von der Unmöglichkeit der Leistung betroffenen geschuldeten Gegenstandes und des Gegenstandes voraussetze, für den der begehrte Ersatz verlangt ist (RGZ 88, 287; Recht 1921 Nr. 2564 = Warn 1921 Nr. 41).